Über die "Bürgerauskunft" können Bürger einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift einzelner bestimmter Einwohner) für private Zwecke über das Internet beantragen. Die Auskunft ist, genauso wie eine direkte Anfrage an eines der Einwohnermeldeämter Bayerns (z. B. per Post oder persönlich), kostenpflichtig.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration