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Park-Ausnahmegenehmigung für Ärzte

Stadt Regensburg

Zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung können Ärzten, die dringende Krankenbesuche zu machen haben, Parkerleichterungen beim Patienten gewährt werden und zwar

  • durch Befreiung von Parkvorschriften
  • über das Halten und Parken im Bereich des Verkehrszeichens "eingeschränktes Haltverbot" 
  • auch bei einem Zonenhaltverbot
  • auch bei Verkehrszeichen mit Zusatzschild
  • gebührenfrei am Parkscheinautomat bei Parkscheibenpflicht
  • ohne Benutzung der Parkscheibe im verkehrsberuhigten Bereich 

In diesen Fällen wird ein Parkschild "Dringender Arztbesuch" ausgestellt.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Regensburg