Zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung können Ärzten, die dringende Krankenbesuche zu machen haben, Parkerleichterungen beim Patienten gewährt werden und zwar
- durch Befreiung von Parkvorschriften
- über das Halten und Parken im Bereich des Verkehrszeichens "eingeschränktes Haltverbot"
- auch bei einem Zonenhaltverbot
- auch bei Verkehrszeichen mit Zusatzschild
- gebührenfrei am Parkscheinautomat bei Parkscheibenpflicht
- ohne Benutzung der Parkscheibe im verkehrsberuhigten Bereich
In diesen Fällen wird ein Parkschild "Dringender Arztbesuch" ausgestellt.