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Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zur Mitnahme in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland

Stadt Hof

Wenn Sie Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen, vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitnehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Hof