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Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. vom Fahrverbot der Ferienreiseverordnung

Landratsamt Nürnberger Land

Wenn Sie trotz des Lkw-Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen oder Samstagen in der Ferienreisezeit dringend eine Fahrt durchführen müssen, können Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Nürnberger Land