Sie können den Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 15 Bayerisches Wassergesetz i.V.m. Art. 70 Bayerisches Wassergesetz für sonstige Wasserentnahmen (z. B. Bewässerung, Brauchwasserversorgung) online übermitteln.