Mit diesem Antrag können sie eine Bescheinigung über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen gem. § 1626 a BGB, § 58 a SGB VIII (ausschließlich für Kinder, deren Eltern bisher nicht verheiratet waren) online beantragen.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Kronach