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Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung nach § 78 Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung einer Flüssiggasbehälteranlage in einem vorläufig gesicherten/festgesetzten Überschwemmungsgebiet

Landratsamt Straubing-Bogen

Sie können den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung nach § 78 Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung einer Flüssiggasbehälteranlage in einem vorläufig gesicherten/festgesetzten Überschwemmungsgebiet online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Straubing-Bogen