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Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sie können dem Gesundheitsamt gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die Errichtung, Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung von Anlagen anzeigen, die Wasser an Dritte abgeben oder für den menschlichen Gebrauch nutzen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen