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Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen von Autokran, sonstige Geräte/Maschinen

Stadt Regensburg

Zum Abstellen von Autokränen, Hebebühnen, Schrägaufzügen, Hubsteiger, Kran-LKW, Leitungsbrücken oder zur Nutzung von Hydranten ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Regensburg