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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe nach Paragraf (§) 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Landratsamt Rosenheim

Sie können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe nach Paragraf (§) 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Rosenheim