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Waffenrecht - Anzeige von unbrauchbar gemachten oder zerstörten erlaubnisbedürftigen Waffen

Landratsamt Regen

Wenn Sie unbrauchbar gemachte oder zerstörte erlaubnisbedürftige Waffen anzeigen müssen, können Sie die Anzeige online vornehmen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regen