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Bestätigung der ordnungsgemäßen Errichtung einer Kleinkläranlage nach Art. 61 Abs. 1 BayWG (Protokoll der Bauabnahme)

Landratsamt Straubing-Bogen

Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW) können die Bestätigung zur ordnungsgemäßen Errichtung einer Kleinkläranlage online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Straubing-Bogen