Sie können einen Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 15 Bayerisches Wassergesetz i.V.m. Art. 70 Bayerisches Wassergesetzzum vorübergehenden Zutagefördern und Ableiten von oberflächennahem Grundwasser zum Zwecke der Bauwasserhaltung oder dergleichen auch online übermitteln.