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Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG

Regierung der Oberpfalz

Sie können als Arbeitgeber/-in (einer betroffenen erwerbstätigen Person) oder als Selbstständige/-r (die/der selbst die betroffene erwerbstätige Person ist) eine Verdienstausfallentschädigung für Absonderungen oder berufliche Tätigkeitsverbote sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung der Oberpfalz