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Antrag auf Parkausweis für soziale Dienste

Stadt Regensburg

Tätigen im Sozialen Dienst können Parkerleichterungen durch die Befreiung von Parkvorschriften über das Halten und Parken im Bereich des Verkehrszeichens "eingeschränktes Haltverbot" gewährt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Regensburg