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Waffenrecht - Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition

Landratsamt Regen

Wenn Sie noch keine Erlaubnis zur Verbringung von Schusswaffen oder Munition erhalten haben, können Sie diese online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regen