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Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone

Stadt Regensburg

Zum Erreichen privater Stellplätze innerhalb der Fußgängerzone kann Anliegern das Befahren der Fußgängerzone ausnahmsweise genehmigt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Regensburg