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Antrag auf Erteilung einer zusätzlichen Ausfertigungen der Erlaubnis oder einer zusätzlichen beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz

Landratsamt Rosenheim

Sie können die Erteilung einer zusätzlichen Ausfertigung der Erlaubnis (Paragraf (§) 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)) oder einer zusätzlichen beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Rosenheim