Sie können die Erteilung einer zusätzlichen Ausfertigung der Erlaubnis (Paragraf (§) 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)) oder einer zusätzlichen beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009) online beantragen.