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Antrag auf Erlaubnis für eine Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund ohne verkehrsberuhigte Straßenflächen

Stadt Regensburg

Wird eine öffentliche Straße oder ein öffentlicher Platz wegen einer Veranstaltung mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen, ist dies erlaubnispflichtig.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Regensburg