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Güterkraftverkehr - Mitteilung über Wechsel (gesetzlicher Vertreter und/oder Verkehrsleiter)

Landratsamt Rosenheim

Sie können die Mitteilung nach Paragrafen (§§) 1 Absatz 1 Satz 2 und 2 Satz 1 Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV) in Verbindung mit § 10 Absatz 5 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) über Wechsel (gesetzlicher Vertreter und/oder Verkehrsleiter) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Rosenheim