Logo Bayernportal

Anmeldung zur Fachkundeprüfung Personenbeförderung

Industrie- und Handelskammer Schwaben

Um ein Unternehmen zu eröffnen, das Personen auf der Straße befördert müssen Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer Schwaben