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Kinderbetreuung; Änderungsmitteilung für die Übernahme der Teilnahmebeträge

Stadt Bayreuth

Sie können die Änderungsmitteilung für die Übernahme der Teilnahmebeiträge / Gebühren für den Besuch in einer Tageseinrichtung gem. §90 Abs. 3 i. V. m. §§ 22a und 24 SGB VIII und § 16a SGB II online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bayreuth