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Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Abholung und Kremierung eines Equiden

Landratsamt Miesbach

Sie können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Abholung und Kremierung eines Equiden nach § 4 Abs. 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Miesbach