Zum einen können Sie sich eine Bescheinigung über Ihr Daueraufenthaltsrecht ausstellen lassen. Zum anderen können Sie eine Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte online beantragen.
Hinweis:
Für Staatsangehörige der Schweiz und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie deren Familienangehörige steht der Online-Dienst nicht zur Verfügung.