Wenn Sie im Ausland oder vor einer ausländischen, konsularischen Vertretung im Inland geheiratet haben, können Sie die Ehe in das deutsche Eheregister eintragen lassen.
Dies ist freiwillig, aber vorteilhaft, weil Sie dann eine deutsche Eheurkunde erhalten und keine Übersetzungen oder Beglaubigungen der ausländischen Urkunde mehr benötigen.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Coburg