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Gewerberecht - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

Landratsamt Landsberg am Lech

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Den Antrag können Sie hier online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Landsberg am Lech