Logo Bayernportal

Personalmeldung für Kindertageseinrichtungen

Landratsamt Ansbach

Sie können die Personalmeldung für Kindertageseinrichtungen gemäß § 47 SGB VIII online übermitteln. Mit dieser Meldung erfolgt keine Prüfung etwaiger Fördervoraussetzungen. Diese Meldung ersetzt nicht die Prüfpflicht des Trägers über die Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen des Personals.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ansbach