Sie können hier einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34b GewO (Versteigerererlaubnis) stellen. Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf einer Erlaubnis (Versteigerereraubnis).
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Mühldorf a.Inn