Hier können Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste, sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes einen Antrag auf eine Sonderfahrerlaubnis stellen.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Mühldorf a.Inn