Hier können Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste, sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes einen Antrag auf eine Sonderfahrerlaubnis stellen.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Mühldorf a.Inn