Die Kosten der Kinderbetreuung können ganz oder teilweise übernommen oder erlassen werden, wenn die Zahlung für Eltern oder dem Elternteil finanziell nicht möglich ist. Sie können den Antrag auf Erlass des Elternbeitrages für die Tagespflege gem. § 90 Abs. 3 und 4 Sozialgesetzbuch VIII - SGB VIII online beantragen.