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Hallennutzung in der Ferienzeit beantragen

Große Kreisstadt Neu-Ulm

  • Die Hallennutzung in der Ferienzeit ist als zusätzlicher Service für Neu-Ulmer Vereine zu verstehen. Da in der Ferienzeit keine Reinigung/kein Winterdienst durch externe Reinigungsfirmen erfolgen kann, übernimmt der jeweils trainierende Verein die Reinigung/den Winterdienst nach dem Trainingsbetrieb.
  • Etwaige Mängel sind zu melden und vor der Trainingseinheit zu dokumentieren.
  • Bei Verstößen hinsichtlich Sauberkeit und Ordnung behält sich die Stadt Neu-Ulm vor, die Reinigungskosten dem jeweiligen Verein in Rechnung zu stellen. Sollte der Reinigungspflicht seitens eines Vereins nicht nachgekommen werden, kann keine weitere Berücksichtigung für einen Trainingsbetrieb in den Ferienzeiten erfolgen.
  • Grundsätzlich ist die Hallennutzungsordnung zu beachten.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Große Kreisstadt Neu-Ulm