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Antrag auf gewerbsmäßige Entnahme, sowie Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen

Landratsamt Haßberge

Erzeugerverbände oder Saatgutfirmen für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut können die gewerbsmäßige Entnahme, sowie Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen gemäß § 39 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Haßberge