Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Sie können hier online die Erteilung, Verlängerung oder Erweiterung beantragen.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Landsberg am Lech