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Gewerberecht - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (Bewacher)

Landratsamt Landsberg am Lech

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen. Sie können hier online die Erlaubnis beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Landsberg am Lech