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Gaststättenrecht - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz (Stellvertretungserlaubnis)

Landratsamt Landsberg am Lech

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter betreiben, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Den Antrag können Sie hier online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Landsberg am Lech