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BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen

Regierung von Schwaben

Der Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen ist zur vollständigen Antragstellung bei Beteiligung von weiteren Unternehmen erforderlich. Ohne den Ergänzungsantrag ist eine wirksame Antragstellung nicht möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Startseite des Antrags.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Regierung von Schwaben