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Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags (§ 48 des Zahlungskontengesetzes)

Lehnt Ihr Kreditinstitut Ihren Antrag auf ein Basiskonto ab, können Sie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bundesministerium des Innern