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Antrag auf Einzelauskunft bzgl. eines für die Wertermittlung erforderlichen Datums

Landratsamt Deggendorf

Sie können den Antrag auf Einzelauskunft bzgl. eines für die Wertermittlung erforderlichen Datums (§ 193 Abs. 5 BauGB i.V.m. ImmoWertV) für

  • Bodenrichtwert 
  • Vergleichsfaktor (Gebäudefaktor und vorläufiger Vergleichswert)
  • Sachwertfaktor

online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Deggendorf