Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei 
- öffentlichen Grund-/Mittel- und Förderschulen; 
- öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie 
- öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht 
wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.