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Anzeige des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken

Stadt Vilsbiburg

Sie können den Einzelhandel von freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken nach § 67 Arzneimittelgesetz (AMG) online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Vilsbiburg