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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz (ausgenommen Tierbörse, Zirkusse und wandernde Tierschauen)

Landratsamt Miesbach

Sie (z.B. für Hundetrainer) können die Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz (ausgenommen Tierbörse, Zirkusse und wandernde Tierschauen) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miesbach