Das Informationssystem über Medizinprodukte ermöglicht die Erfassung, Bearbeitung und Online-Übermittlung von Anzeigen und Anträgen durch Anzeigepflichtige/Antragsteller, Sponsoren, Ethik-Kommissionen, benannten Stellen und zuständige Behörden.
Für den Zugang zum Informationssystem wird eine individuelle Zugangsberechtigung benötigt. Diese muss beantragt werden.
Wichtiger Hinweis zur vollständigen Funktionsfähigkeit von EUDAMED
Die Europäische Kommission hat die vollständige Funktionsfähigkeit der ersten vier Module von EUDAMED bekanntgegeben: Beschluss (EU) 2025/2371.
Dies führt zu der verpflichtenden Nutzung dieser vier Module ab dem 28. Mai 2026. https://webgate.ec.europa.eu/eudamed/landing-page#
Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Nutzung des DMIDS verpflichtend.