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Straßenverkehrsrecht - Anzeige einer Wallfahrt nach § 29 Abs. 2 StVO

Landratsamt Bad Kissingen

Hier können Sie eine Wallfahrt nach § 29 Abs. 2 StVO anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Bad Kissingen