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Parkerleichterung mit aG-Vermerk

Gemeinde Krailling

Sie können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 (1) Nr. 11 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Gemeinde Krailling