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Benachrichtigung nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Landratsamt Forchheim

Benachrichtigungspflicht gegenüber dem Gesundheitsamt für Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder und Jugendliche betreut werden (§§ 33/34 IfSG)

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Forchheim