Sie müssen die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen, um besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten auszuüben oder ein Bewachungsgewerbe betreiben zu dürfen. Sie können sich für die Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten online anmelden.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau