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Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Im Verfahren zur Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit wird geprüft, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen