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Antrag Schadensausgleich nach § 38 Abs. 2 Atomgesetz

Landratsamt Rosenheim

Sie können einen Schadensausgleich nach § 38 Abs. 2 Atomgesetz online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Rosenheim